Antwort 16.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Die Aktivrente wird bereits im laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt, reduziert den steuerpflichtigen Arbeitslohn unmittelbar und erscheint in der Lohnsteuerbescheinigung getrennt nach steuerpflichtigem Arbeitslohn und steuerfreien Bezügen.