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Die Festlegung des Renteneintrittsalters ist ja eine Angelegenheit der Bundespolitik. Ich hingegen bin Mitglied des Landtags in Nordrhein-Westfalen.
Das GKV-BStabG ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Am Ende habe ich dem Gesetz zugestimmt, weil der Kompromiss tragfähig war.
Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben und somit werde ich auch keinem Gesetz in dieser Form zustimmen.