Die Verlängerung der Ausnahmeregelung muss aus rechtsstaatlicher Sicht durchaus kritisch gesehen werden, jedoch sehe ich diese Entscheidung als notwendig an. Sie trug in der Vergangenheit maßgeblich dazu bei, strafbare Handlungen aufzudecken. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass es bezüglich einer gesetzlichen Verpflichtung zum anlasslosen Scannen privater Kommunikation und zur Umgehung oder zum Aufbrechen der Verschlüsselung keine Mehrheit gibt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 30.07.2026 von Nils Schmid SPD
Antwort 14.08.2026 von Jens Behrens SPD
Als SPD sprechen wir uns in den Trilogverhandlingen auf europäischer Ebene gegen das anlasslose Scannen von Kommunikationsinhalten und gegen das Aufbrechen oder Umgehen einer wirksamen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aus.
Antwort ausstehend von Ulrich Commerçon SPD

Antwort ausstehend von Daniel Kölbl CDU
Antwort 27.07.2026 von Florian Müller CDU
Entscheidend ist für mich: Kinderschutz und digitale Vertraulichkeit müssen zusammen gedacht werden, nicht gegeneinander ausgespielt.
Antwort 30.07.2026 von Philipp Rottwilm SPD
Mit der SPD-Bundestagsfraktion stimme ich der Bundesjustizministerium Hubig ausdrücklich zu, dass der aktuelle Vorschlag zur Chatkontrolle abzulehnen ist