Antwort 30.07.2026 von Markus Koob CDU
Weder werden die gesetzlichen Ansprüche auf Schwangerschaftsvorsorge noch auf gynäkologische Krebsfrüherkennung abgeschafft. Gesetzlich versicherte Frauen haben weiterhin Anspruch auf die in den Mutterschafts- und Krebsfrüherkennungsrichtlinien festgelegten Untersuchungen. Dazu gehört auch die jährliche klinische Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.