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Mir ist wichtig zu betonen, dass Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen durch die geplanten Änderungen nicht benachteiligt werden soll. Wer krank ist, soll selbstverständlich zu Hause bleiben und Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben.
Eine Neuregelung darf nicht dazu führen, dass Betroffene aus Angst, Scham oder Überforderung krank zur Arbeit gehen.
Ich setze mich dabei dafür ein, dass wir pragmatische Lösungen finden, die auch besonders betroffene Gruppen wie chronisch Erkrankte erfassen, um diese nicht noch zusätzlich zu belasten.
Ihre Sorge um Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen kann ich nachvollziehen, gerade wenn kurzfristige Arbeitsunfähigkeit Teil des Krankheitsbildes ist.