
Der Öko-Landbau ist durch die EU-Öko-Verordnung 2018/848 umfassend geregelt.
Der Öko-Landbau ist durch die EU-Öko-Verordnung 2018/848 umfassend geregelt.
Mit dem ab 1. Januar 2022 geltenden neuen Öko-Landbaugesetz haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass die nationalen Regelungen fristgerecht an das novellierte EU-Recht angepasst werden. Damit wird das Kontrollsystem weiter optimiert.
„Grüner statt größer werden“ ist das Leitmotiv der Grünen im Bundestag für die Tierhaltung der Zukunft. Dabei wollen wir innerhalb der nächsten 20 Jahre aus der industriellen Massentierhaltung aussteigen.
Österreich hat nur ein Teilverbot für den Wirkstoff Glyphosat erlassen, d.h. eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich sowie auf öffentlichen Flächen ist nicht erlaubt
ich habe in meiner politischen Arbeit immer dafür gestanden, zu integrieren und politische Konflikte auszugleichen. Diese Erfahrungen kommen mir bei meiner Aufgabe als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft zugute.