Eine Befreiung vom Schulbesuch, wie sie für chronisch kranke Kinder möglich ist, sollte nach meiner Auffassung weiterhin zunächst geprüft werden. Eine grundsätzliche, einfache "Bildungspflicht" halte ich für den falschen Weg.
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Bildungspolitik ist in erster Linie Ländersache.
Ihr Beispiel macht sehr deutlich, welche praktischen Herausforderungen die neuen Vorgaben gerade für Kleinstunternehmen mit sich bringen.
Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf soll die Frühstartrente mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 starten. Für den Jahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend für das Jahr 2026 gewährt werden. Hintergrund für den Einstieg mit diesem Jahrgang ist insbesondere, dass diese Kinder 2026 sechs Jahre alt werden und damit grundsätzlich über den gesamten vorgesehenen Zeitraum bis zum 18. Lebensjahr von der Förderung und dem langfristigen Kapitalaufbau profitieren können.
Der Start mit dem Geburtsjahrgang 2020 hat zunächst einen praktischen Grund: Diese Kinder sind 2026 sechs Jahre alt.
Ich kann aber gut nachvollziehen, dass es für ältere Jugendliche enttäuschend ist, wenn sie zunächst nicht davon profitieren.