Antwort 27.08.2026 von Eva Feußner CDU
Das Urteil dazu muss abgewartet werden!
Das Urteil dazu muss abgewartet werden!

Der aktuelle Stand ist: Nach der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025 muss auch Sachsen-Anhalt erneut prüfen, ob unsere Besoldung den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Das Finanzministerium arbeitet derzeit daran. Eine abschließende gesetzliche Regelung gibt es aber noch nicht.