Antwort 04.10.2026 von Jan Kürschner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Baufälligkeit eines Gebäudes scheint mir in erster Linie in der Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers zu liegen. Wahrscheinlich wurde die kommunale Baubehörde in solchen Fällen tätig werden können, in denen eine Baufälligkeit eines Gebäudes bekannt ist.