(...) Die Berliner Bäder Betriebe sind eine Anstalt öffentlichen Rechts, die Standorte gehören dem Land Berlin. Der gesetzliche Rahmen für den Betrieb dieser öffentlichen Anstalten wie auch das Sommerbad Pankow ist durch das Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts Berliner Bäder-Betriebe (BBBG) geregelt. Nach §12 könnte hier die Bezirksverwaltung zum Beispiel nach Beschluss einer Bezirksverordnetenversammlung im regionalen Beirat des Vorstands der Berliner Bäderbetriebe konkrete Vorschläge zur Änderung der Öffnungszeiten oder Gestaltung der Finanzierung machen. (...)
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(...) Die Berliner Bäderbetriebe betreiben als Anstalt des öffentlichen Rechts für das gesamte Bundesland mit etwa 700 Beschäftigten rund 60 Bäder. Der Zuschuss aus Landesmitteln ist seit Jahren gleichbleibend und wurde im Bereich bauliche Unterhaltung zweckgebunden erhöht. Zugleich nehme ich - und hier stimme ich Ihnen Frau Pietsch ausdrücklich zu - eine fortschreitende Angebotsverkürzung wahr, zumindest was die Öffnungsdauer anbelangt. (...)
(...) Hier muss eine Nutzung Einzug finden, die den Weißenseern und allen Gästen Freude macht. Ich bin selber beruflich auch Immobilienentwickler und kann somit gut verstehen, dass der interessierte Blick vieler Immobilienexperten auf diesem schönen Stück Erde liegt. Aber hier darf nicht einfach eine Wohnbebauung stattfinden sondern sollten kulturelle, sportliche und soziale Nutzungen Einzug finden. (...)
(...) Bei Haushaltsdefiziten von fast 20 Millionen Euro in 2012 im Bezirk ist allerdings selbst bei einer positiven Stellungnahme die Anbringung einer Gedenktafel nur bei ausreichend vorhandene Spendengeldern möglich. (...)