Frage von Thomas B. • 10.05.2022

Antwort ausstehend von Michael Weber dieBasis
Die Idee, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie von Ihnen vorgeschlagen, aufzuspalten in einen gebührenfinanzierten journalistischen Ableger und einen Unterhaltungsableger, den man hinzubuchen kann, halte ich für keine gute Lösung
Meinungs- und Pressefreiheit sind unumstößliche und zu jeder Zeit vollumfänglich zu schützende Grundrechte.
Danke für Ihre Frage aber nein, das ist nicht vorgesehen.
Mit der amtlichen Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.