Antwort 02.03.2006 von Lutz Franke FDP
Sehr geehrte Frau Meyer,
Sehr geehrte Frau Meyer,


Sehr verehrte Frau Koch,

Sehr geehrter Herr Sohns,
erst vor kurzem ist ein Bürgerentscheid in Waiblingen, an dem ich aktiv
mitbeteiligt war leider gescheiter.Nach bayrischem Recht wäre der Entscheit

Eine deutlichverbesserte Bürgerbeteiligung liegt mir sehr am Herzen. In der Tat haben die Vorschriften zum Quorum in § 21 der GemO oftmals einen Verhinderungscharakter. M.E.
Sehr geehrter Herr Sohns,