(...) Trotzdem glaube ich, dass es uns bei der Reform des Unterhaltsrechtsgelungen ist, Lösungen zu finden, die den Beteiligten helfen. Es bleibt dabei, dass der Kindesunterhalt künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen hat! Bei der Rangfolge werden nach den Kindern, alle Elternteile (geschiedene, verheiratet und nichteheliche), die wegen aktueller Kindererziehung Betreuungsunterhalt beziehen, sowie (aktuelle und geschiedene) Ehegatten von langer Dauer im Rang gleich gestellt; erst dahinter kommen sonstige Ehegatten (also insbesondere nicht kindererziehende). (...)
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(...) Wenn Sie hierin einen konservativen Kurs erkennen: Im Gegenteil, es war gerade ein Anliegen der Union, die Befristung des Betreuungsunterhalts auf drei Jahre für nichteheliche Mütter aufzuheben und hier zu einer weitgehenden Gleichstellung zu ehelichen Müttern zu kommen. (...)
(...) Grundsätzlich ist die Dauer des Betreuungsunterhalts für die nicheheliche wie für die geschiedene kindererziehende Mutter künftig gleich lang (mindestens 3 Jahre); dies entspricht der Forderung des Bundesverfassungsgerichts; die bisher geltende längere Dauer des Betreuungsunterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau gegenüber der nichtehelichen Mutter hatte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. (...)
Sehr geehrte Frau Meichsner,
(...) die Einrichtung der Polizeikommission war ein Fehler. Sie symbolisierte ein institutionalisiertes Misstrauen gegen die Arbeit unserer Hamburger Polizei. Es war richtig, sie abzuschaffen. (...)