
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Sehr geehrter Herr Schmidt,
(...) Das geltende Recht ist jedoch steuersystematisch unsinnig, verfassungswidrig und nichts anderes als ein erneuter dreister Griff in die Taschen der Bürger. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt abzuwarten. (...)
(...) Diese Freiwilligkeit ist es denn auch, die nach dem geltenden Steuerrecht eine Kultursteuer nicht zulässt. Mit einer Kultursteuer würde der Staat indirekt denjenigen, der aus der Kirche ausgetreten ist, mit einer Sanktion belegen, bzw. die Freiwilligkeit aushöhlen. (...)
(...) man beruft sich darauf, dass die Vertragspartner Anspruch darauf haben, dass ihre Daten nicht bekannt werden, insbesondere nicht der Konkurrenz. Und dann wird argumentiert, dass die Interessen der Öffentlichkeit dahinter zurückstehen müssen. Das kann man allerdings auch gänzlich anders sehen. (...)