Antwort 17.02.2025 von Johannes Fechner SPD
Die Verfassungsfeindlichkeit allein reicht aber nach den hohen Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht aus, um eine Partei verbieten zu können.
Die Verfassungsfeindlichkeit allein reicht aber nach den hohen Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht aus, um eine Partei verbieten zu können.
Wir wollen die allgemeine Wehrpflicht wieder einführen.
Für mich ist völlig klar: Das Vorgehen der rechten Netanjahu-Regierung ist zutiefst zu verurteilen. Das Töten zehntausender Zivilist:innen, die Zerstörung von Krankenhäusern, das Verhindern von Hilfslieferungen ist absolut unmenschlich.