
Sehr geehrter Herr R.,

Sehr geehrter Herr R.,
Meiner Kenntnis nach gibt es für solche Prüfungen keine festgelegten Fristen
Ich unterstütze Ihr Ansinnen, zu prüfen, ob das Landesjustizministerium in einer nächsten Reform des Juristenausbildungsgesetzes eine solche Differenzierung denkbar und umsetzbar wäre.
Das von Ihnen jetzt vorgebrachte Anliegen wurde im Gesetzgebungsverfahren allerdings von keiner Seite angesprochen, auch nicht von den Studierendenvertretern. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine neuerliche Gesetzesnovelle wirklich sinnvoll wäre.
In Rheinland-Pfalz ist derzeit eine Novelle des Hochschulgesetzes im parlamentarischen Verfahren. Im Rahmen der Novelle ist ein integrierter Bachelor of Law geplant.