Antwort 23.04.2025 von Hakan Demir SPD
Erst einmal eine grundsätzliche Einschätzung: Weder ALG I noch ein Gründungszuschuss stellen einen Ausschlussgrund von der Einbürgerung dar.
Erst einmal eine grundsätzliche Einschätzung: Weder ALG I noch ein Gründungszuschuss stellen einen Ausschlussgrund von der Einbürgerung dar.
Trennung von Kirche & Staat vorantreiben: Kirchen selbst finanzieren, Sonderarbeitsrecht abschaffen, fair entlohnen & Missbrauch konsequent aufklären.
Die SPD sieht Kirchen und Religionsgemeinschaften als wichtige Akteure der Zivilgesellschaft, die einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben leisten
Bereits 2020 haben wir Grüne im Bundestag uns dafür eingesetzt, dass die Finanzierung der Kirchen modernisiert wird. Das können Sie hier nachlesen:
Die Kirchen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Bildung, Gemeinwohl und gesellschaftlichen Zusammenhalt.