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Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung. Hier gilt es die angemessene Balance zu finden zwischen Einsparvorgaben und Erhalt der Versorgungsqualität.
Der Begriff „Normalform“ bezeichnet einen Standard beziehungsweise eine gesellschaftlich vorherrschende Norm oder den Durchschnitt.
Meine Fraktion und ich werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt. Die Rückmeldungen aus der Praxis sowie die Hinweise zur Finanzierungssituation nehme ich dabei sehr ernst.
Dies ist das Ergebnis eines Schlichtungsspruchs des Erweiterten Bewertungsausschusses, nachdem sich die Selbstverwaltungspartner – der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer – nicht einigen konnten.