Frage von Wolfgang M. • 05.05.2024

Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 08.05.2024
Nach Artikel 7 des EU-Vertrags lediglich eine teilweise Suspendierung.
Nach Artikel 7 des EU-Vertrags lediglich eine teilweise Suspendierung.
Artikel 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (die sog. Suspensionsklausel) sieht die Möglichkeit vor, Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen die Grundsätze der EU bestimmte Rechte zu entziehen.
Das EU-Parlament hat in seiner heutigen Form nur wenig Sinn, weil es faktisch keine wirklichen Kompetenzen hat.
Da wir leider immer noch relativ wenige aktive Mitglieder haben, konnte erst in größeren Städten wie Neustadt oder Bad Schwartau plakatiert werden.
Es ist an den Bürgerinnen und Bürgern, sich gegen Europafeindlichkeit und für einen starken Zusammenhalt in der europäischen Union zu entscheiden.