Antwort 01.03.2007 von Gerd Andres SPD
Sehr geehrter Herr Hudasch,
Sehr geehrter Herr Hudasch,
Sehr geehrter Herr Kunz,
vielen Dank für Ihre Frage zu Krankenkassenbeiträgen aus Hinterbliebenenrenten, bzw. für Verstorbene.
Gerne möchte ich dazu Stellung nehmen:
(...) Auch wer zwei Beschäftigungsverhältnisse und damit zwei Einkommen hat, muss schließlich grundsätzlich für beide Einkommen Krankenkassenbeiträge zahlen. Wenn jemand für eine Hinterbliebenenrente Krankenkassenbeiträge zahlt, dann er zahlt er/sie die Beiträge auch nicht für die/den Verstorbene/n sondern für sich selbst. Denn der/die Verstorbene erhält ja keine Leistung, sondern der/die Hinterbliebene. (...)
Sehr geehrter Herr Mausbach,
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin für die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden. (...)