Antwort 02.02.2026 von Tanja Machalet SPD
Du kannst daher davon ausgehen, dass es hierzu in absehbarer Zeit weitere Entwicklungen geben wird.
Du kannst daher davon ausgehen, dass es hierzu in absehbarer Zeit weitere Entwicklungen geben wird.
Als agrarpolitische Sprecherin und promovierte Tierärztin setze ich mich selbstverständlich für eine stetige Verbesserung der Haltungssysteme und des Tierwohls unserer Nutztiere ein.
Die technische und praktische Umsetzung erfolgt nicht durch das BVA oder das Finanzamt im Vorfeld, sondern im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber den Freibetrag nicht berücksichtigt, kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nachträglich korrigieren.
Beim CDU-Parteitag wird über die Frage gesprochen werden.
Sehr geehrte Frau H.,