Die nds. Justizministerin möchte weiterhin dem Koalitionsvertrag entsprechend ein Transparenzgesetz vorlegen.
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Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für diese Legislaturperiode wurde unter anderem vereinbart, das Berufsgesetz für die Physiotherapie – unter Ausschluss einer Vollakademisierung – zügig und zukunftsfest zu reformieren.
Ein konkretes Datum für einen Beschluss im Gesundheitsausschuss oder im Deutschen Bundestag kann derzeit noch nicht benannt werden. Die notwendigen inhaltlichen und finanziellen Fragen sind noch zu klären.
Finanzierung der Fachpsychotherapie Weiterbildung ist politisch vereinbart, ein konkreter Beschlusszeitpunkt im Bundestag steht noch nicht fest.
Dafür haben wir im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) bereits erste Schritte umgesetzt, etwa dahingehend, dass Weiterbildungsambulanzen künftig eigene Vergütungen mit den Krankenkassen verhandeln dürfen.