Die Regelungen, wie viele Psychotherapeutinnen und -therapeuten sich mit Kassenzulassung in einer Region niederlassen dürfen, entscheidet die Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung durch die Vergabe von s. g. Kassensitzen. Hier hat die Politik entsprechend keinen Einfluss, auch wenn es temporär oder länger größeren Be
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Antwort 08.09.2026 von Matthias Mieves SPD
Antwort 09.09.2026 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auf die gravierenden Auswirkungen des GKV-BStabG hat auch die Psychotherapeutenschaft unmissverständlich hingewiesen.
Antwort ausstehend von Kay-Uwe Ziegler AfD
Antwort 11.09.2026 von Julia-Christina Stange Die Linke
Leider scheint die oberste Priorität der Bundesregierung die Senkung der Arbeitskosten zu sein. Die Auswirkungen auf die Versorgung, die Therapeut*innen und deren Arbeitsbedingungen sind für Merz & Co. nur zweitrangig.
Antwort 09.09.2026 von Emmi Zeulner CSU
Dieser ist Ihr zuständiger Abgeordneter und wird sich mit Sicherheit genauso engagiert um Ihr Anliegen kümmern, wie es Frau Zeulner in ihrem Wahlkreis tut.
Antwort 30.09.2026 von Tanja Machalet SPD
Ich habe mich im parlamentarischen Verfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion dafür eingesetzt, die Auswirkungen auf die Psychotherapie abzumildern.