Frage von Lea v. • 05.08.2020

Antwort ausstehend von Heiko Kasseckert CDU
Selbst der Ministerpräsident Thüringens Ramelow kritisiert die App hinsichtlich des Datenschutzes.
Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor.
(...) wenn Sie Fragen an das Bundesministerium des Innern haben, möchte ich Sie herzlich bitten, sich mit diesen an das BMI zu wenden. (...)
(...) Zum Wahlrecht mit 16 bin ich der Meinung, dass wir grundsätzlich eine „Gleichzeitigkeit“ von Wahlalter und Volljährigkeit brauchen. (...)