In der Bürgerschaftsdrucksache 23/4975 vom 11.08.2026 werden die Abgeordneten nach meiner Kenntnis zumindest in einem Fall nicht korrekt vom Senat informiert. Wie bewerten Sie dies?
Sehr geehrte Frau Urbanski,
in der Bürgerschaftsdrucksache 23/4975 vom 11.08.2026 heißt es auf Seite 11 unter Ziffer 20.:
"Für die besonders belasteten Bereiche (Polizei, Feuerwehr und Strafvollzugsdienst) bleibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg bei der – inzwischen bundesweit einmaligen – Altersgrenze von 60 Jahren. Insofern sind Kompensations- und Entlastungsregelungen aus anderen Bundesländern, die höhere Altersgrenzen haben, auf die Freie und Hansestadt Hamburg nicht übertragbar".
Nach meiner Kenntnis (Stand 2024) ist die Altersgrenze von 60 Jahren für Beamte des Feuerwehr-einsatzdienstes in Hamburg nicht bundesweit einmalig, sondern gilt (vollständig oder teilweise) weiterhin auch in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Abgeordneten können durch eine Falschinformation im Gesetzgebungsverfahren ggf. in ihrer Entscheidung bewusst fehlgeleitet werden.

