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(...) Trotzdem wird mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert und bekommt eine solide gesetzliche Grundlage. (...)

(...) Es geht bei dem Infektionsschutzgesetz nicht um eine gezielte Aussetzung der Grundrechte, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Mir ist bewusst, dass die Einschränkungen schwer zu verkraften sind und auch belastend sein können. (...)

(...) Mit dem Infektionsschutzgesetz ermöglichen wir es der Bundesregierung und den Landesregierungen, notwendige Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, um der Verbreitung übertragbarer Krankheiten entgegenzutreten. (...)

(...) Die Diskussionen und Entscheidungen müssen wieder in die Parlamente zurück. Zwar ermöglicht das Infektionsschutzgesetz es, dass Bund und vor allem die Länder per Verordnungen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung qua Exekutive durchsetzen können. Aber in der Phase, in der wir uns derzeit befinden, muss die Zeit der Verordnungsermächtigungen vorüber sein (...)

(...) Den Gesetzentwurf der Koalition lehne ich in der vorgelegten Form ab. (...)