
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern.
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern.
Ein genaues Datum kann ich wie bereits geschrieben nicht nennen. Dazu ist es zu früh, wir müssen erst mit den parlamentarischen Beratungen beginnen, die im September starten.
Ich gehe davon aus, dass wir Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umsetzen können und damit die doppelte bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen
Zunächst muss ich sagen, dass ich die Einstellungspraxis in Baden-Württemberg mit der Einschränkung auch von EU-Ländern als äußerst irritierend empfinde.
Für Einbürgerungsbewerber*innen, die das 23. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, ist nach den bisher bestehenden Regelungen zwar zu prüfen, ob sie die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vertreten haben