Frage von Artsrun N. • 21.12.2023

Antwort von Gülistan Yüksel SPD • 15.01.2024
Eine Übergangsregelung ist in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht erforderlich. Es gilt nämlich immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
Eine Übergangsregelung ist in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht erforderlich. Es gilt nämlich immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
Einer gesetzlichen Übergangsregelung für den von Ihnen beschriebenen Fall bedarf es daher nicht.
Zu Ihrem konkreten Fall: wenn während der Gültigkeit der Einbürgerungszusicherung das neue Gesetz in Kraft tritt, sind Sie ja nicht mehr verpflichtet, Ihre Staatsbürgerschaft auch tatsächlich niederzulegen.
Für die Verantwortungsgemeinschaft haben wir am 02. Februar 2024 ein Eckpunktepapier vorgelegt.
Die Berichterstattung der Bild, auf die Sie sich hier offensichtlich beziehen, war nicht korrekt.