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Portrait von Herta Däubler-Gmelin
Antwort 01.09.2005 von Herta Däubler-Gmelin SPD

Sehr geehrter Herr Rentschler,

Natürlich ist das strafbarer Betrug. Da ist der Staatsanwalt zuständig. Schicken Sie mir bitte den konkreten Fall - ich leite das an die Staatsanwaltschaften in Deutschland und Frankreich weiter.