Antwort 24.11.2025 von Franziska Kersten SPD
Zunächst einmal: Die derzeitige Entschädigungspraxis richtet sich nach dem „gemeinen Wert“ der gekeulten Tiere.
Zunächst einmal: Die derzeitige Entschädigungspraxis richtet sich nach dem „gemeinen Wert“ der gekeulten Tiere.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.