
Gerne können Sie meine Positionen zu aktuellen Themen und Fragestellungen auf meiner Internetseite (www.jens-koeppen.de) nachlesen.
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Ich bin mir sicher, dass alle Gerichte und Jugendämter versuchen das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.
Bei einer Trennung der Eltern ist es uns ein Anliegen, dass das Wohl des Kindes im besonderen Maße berücksichtigt wird und im Vordergrund steht.
Wir ermöglichen es unverheirateten Vätern in den Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen.
Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Arbeit der NRW-Jugendämter durch die Festlegung fachlicher Mindeststandards beim Umgang mit Kindeswohlgefährdung sowie durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Qualitätsberatung und der Einführung verpflichtender Qualitätsentwicklungsverfahren zu verbessern.