Antwort 06.03.2007 von Jürgen Klimke CDU
Sehr geehrte Frau Heister,
Sehr geehrte Frau Heister,
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrte Damen und Herren,
(...) Bei den Beratungen stellte sich von Anfang an die Frage, ob der Bund für einen umfassenden Nichtraucherschutz zuständig ist. Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. (...)