Die beitragsfreie Mitversicherung setzt grundsätzlich einen Wohnsitz im Inland voraus. Für Angehörige, die in einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich leben, greifen die europäischen Koordinierungsregeln. Mit einigen weiteren Staaten bestehen zudem zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen, die auf Gegenseitigkeit beruhen und auch die Krankenversicherung einbeziehen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Gleichzeitig gehört zur Ehrlichkeit in einer Demokratie auch, offen zu sagen: Für einen grundlegenden Systemwechsel hin zu einer Bürgerversicherung gibt es derzeit keine parlamentarische Mehrheit. Demokratie bedeutet nicht, dass jede politische Position unmittelbar umgesetzt wird, sondern dass politische Veränderungen Mehrheiten benötigen und in parlamentarischen Verfahren ausgehandelt werden müssen.
Ich bin ganz bei Ihnen, dass alle Versicherten auch künftig verlässlich, zeitnah und in zumutbarer Nähe Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung haben sollten.
Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ können leider nicht mehr bearbeitet werden.