Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Frauke Heiligenstadt
Antwort ausstehend von Frauke Heiligenstadt SPD
Portrait von Thorsten Frei
Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Wenn Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung über das 67. Lebensjahr hinaus weiterhin im Beamtenstatus hoheitlich tätig bleiben, können sie die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, da sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Werden sie jedoch mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen anschließend eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, beispielsweise in der Privatwirtschaft, auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente erhalten.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 23.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, etwa durch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ist von der Aktivrente ausgeschlossen, unabhängig von der Dauer der Versicherungszeit