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Natürlich war und ist es für mich als Sozialdemokrat nicht leicht, der temporären Aussetzung des Familiennachzugs zuzustimmen. Aber dieses Gesetz ist Teil des Koalitionsvertrages, den meine Partei mit der Zustimmung von 84% beim Mitgliedervotum angenommen hat.

Ich hätte es für richtig gehalten, die Entlastungen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, umzusetzen

Grundsätzlich regelt § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II, dass erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern eine Arbeitsaufnahme nicht zugemutet werden kann, wenn diese mit der Pflege einer bzw. eines Angehörigen unvereinbar ist und deren bzw. dessen Pflege nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich nicht zu einer Arbeitsaufnahme verpflichtet werden können, wenn in Folge dessen die notwendige Pflege einer oder eines Angehörigen nicht mehr gewährleistet wäre.


Wir arbeiten mit Hochdruck an der Neukonzeption und der folgenden Umsetzung. Ich bin überzeugt, dass dies im Sinne der Bürger unseres Landes ist und dass am Ende kein finanzieller Schaden entsteht.