
Antwort 16.09.2005 von Axel Gonder Die Linke
Sehr geehrter Herr Drees

Sehr geehrter Herr Drees
Hinsichtlich der Höhe des Grundfreibetrages von 8.000 Euro ist zu beachten, dass danach eine Besteuerung mit einem auf 12% ermäßigten Eingangssteuersatz einsetzt.
Sehr geehrter Herr Duerr,
besten Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrter Herr Martens,
Sehr geehrter Herr Bürger,