Antwort 18.03.2026 von Tilman Kuban CDU
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 festgestellt, dass die Besoldung in zahlreichen Fällen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht ausreichend entsprach.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 festgestellt, dass die Besoldung in zahlreichen Fällen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht ausreichend entsprach.
Von pauschalen gesetzlichen Regelungen halte ich aber nichts. Vielmehr bin ich der Auffassung, dass sich in dieser Ausnahmesituation Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Home-Office-Frage einigen können sollten.