
Antwort 21.01.2025 von Josip Juratovic SPD
nein, da mit der Arbeitsaufnahme, auch in Form von Nachbarschaftshilfe, der Grund der Krankschreibung nicht mehr gegeben ist.

nein, da mit der Arbeitsaufnahme, auch in Form von Nachbarschaftshilfe, der Grund der Krankschreibung nicht mehr gegeben ist.
Der wichtigste politische Punkt ist für mich die Erreichung des Friedens, damit die Tötungen, Verletzungen und Zerstörungen endlich aufhören.
Meinen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen und mir geht es nicht nur um eine Reduktion des Alkohol- und Tabakkonsums, der übrigens in den letzten Jahren erfreulicherweise insgesamt rückläufig ist, sondern auch darum, weitere Substanzen mit Abhängigkeitspotenzial – die aktuell noch nicht in der Breite legal erworben werden können - zu vermeiden
Wir haben bereits 2019 zu diesem Thema einen Antrag eingebracht.