
Das Innen- und das Finanzministerium arbeiten bereits sowohl an der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten und als auch parallel dazu an der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zur Alimentation von Beamten
Das Innen- und das Finanzministerium arbeiten bereits sowohl an der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten und als auch parallel dazu an der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zur Alimentation von Beamten
Wir halten die letzte Wahlrechtsreform weiterhin für eine gute Lösung und sehen aktuell keinen Anlass für neuerliche Änderungen.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Bundestagswahlrecht weiterzuentwickeln. Geplant ist eine Wahlrechtskommission, die die Reform von 2023 evaluiert und noch 2025 Vorschläge vorlegen soll, unter anderem dazu, wie jeder Bewerberin mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und die Größe des Parlaments im Rahmen bleibt.
Dankeschön für Ihre Anregung! Wir brauchen ein Wahlrecht, das verständlich ist und auf die breite Akzeptanz der Menschen im Land trifft.