Antwort 09.10.2025 von Anna Aeikens CDU
Sofern das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, stellt der Deutsche Bundestag dies fest.
Sofern das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, stellt der Deutsche Bundestag dies fest.
Mittlerweile ist die Abstimmung zwar verschoben worden, doch selbst wenn es eines Tages zu einer Mehrheit für eine Ratsposition kommt, ist das nicht das Ende der Debatte, sondern Beginn von Verhandlungen zwischen Rat, Parlament unter der Vermittlung der Kommission.
Ihre Befürchtung, dass eine Chatkontrolle zu einem Klima der Angst führen und marginalisierte Gruppen besonders treffen könnte, ist nachvollziehbar.