Frage von Michael R. • 14.10.2024
Antwort von Marco Mohrmann CDU • 30.10.2024
Daher haben wir Ihre Frage an die zuständigen Experten weitergeleitet.
Daher haben wir Ihre Frage an die zuständigen Experten weitergeleitet.
Die bislang geltende Regelung war vor dem Hintergrund der Güterabwägung Schutz des ungeborenen Lebens und Selbstbestimmungsrecht der Frau angemessen.
Ich unterstütze die Klage, die von fachlich zuständigen Abgeordneten aus Bayern gegen das bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz angestoßen wurde. In meinem Bundesland Bremen wird die Cannabisreform konstruktiv begleitet und umgesetzt, deswegen war hier keine Klage notwendig.