
Antwort ausstehend von Dieter Hartdegen Die Linke

Liebe Sophie Steinhagen,
vielen Dank für die Fragen. Es freut mich sehr, dass sich auch ganz junge Menschen direkt an mich wenden.
Sehr geehrter Herr Böttger,
Liebe Frau Steinhagen,

Sehr geehrter Herr Böttger,
ich darf Sie auf den Eigentumsartikel § 14 (2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verweisen. Darin heißt es: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen."