
Antwort ausstehend von Gabriele Hertel SPD


Sehr geehrter Herr Hartmann,

Sehr geehrter Herr Tauscher,
Sehr geehrter Herr Brunnmeier,
vielen Dank für ihre Anfrage vom 20. August dieses Jahres.
Die so genannten Feindstaatenklauseln in Art. 107 i.V.m. Art. 53 der Charta sind Ausnahmen vom allgemeinen Gewaltverbot; d.h. gegen die sog.