Antwort 27.08.2024 von Marcus Mündlein CDU
Der Unvereinbarkeitsbeschluss gilt. Keine Koalition mit AfD und Linkspartei.
Der Unvereinbarkeitsbeschluss gilt. Keine Koalition mit AfD und Linkspartei.
Diese steuerlichen Maßnahmen wurden im Jahr 2020 durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz eingeführt bzw. geändert.
unkontrollierte Masseneinwanderung ist nicht die Lösung des Fachkräftemangels