Antwort 28.04.2026 von Thorsten Frei CDU
Bereits jetzt gibt es Regelungen, wonach Krankenkassen Folgekosten bei vorzeitiger Entlassung gegen ärztlichen Rat unter Umständen nicht übernehmen.
Bereits jetzt gibt es Regelungen, wonach Krankenkassen Folgekosten bei vorzeitiger Entlassung gegen ärztlichen Rat unter Umständen nicht übernehmen.
Das Bundesgesundheitsministerium setzt nicht auf Leistungsabbau, sondern auf strukturelle Reformen, mehr Digitalisierung und den Abbau der überbordenden Bürokratie
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Jeder Einsatz solcher Software muss streng an rechtliche Vorgaben, Transparenz und parlamentarische Kontrolle gebunden sein – das gilt für alle Anbieter gleichermaßen.
Sehr geehrte Frau S.,
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