Antwort 30.01.2025 von Jan-Wilhelm Pohlmann CDU
Maßgeblich für die Festsetzung von Gehältern sind die Tarifvertragsparteien bzw. Arbeitsvertragsparteien.
Maßgeblich für die Festsetzung von Gehältern sind die Tarifvertragsparteien bzw. Arbeitsvertragsparteien.
Ja ich bin für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, vor allem im Bereich der Landwirtschaft ABER ich bin auch dafür, dass diese Verträge immer auch eine Öffnungsklausel haben
Von einem „Einreißen der Brandmauer“, wie Sie es nennen, und auch von einer „kooperativen Abstimmung“ mit der AfD kann keine Rede sein.