Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Martina L. • 21.12.2011
Antwort von Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 21.12.2011 (...) Für den ersten Teil Ihrer Frage verweise ich auf die Antwort, die ich auf die Fragen von Herrn Weigand gegeben habe. Richtig ist, wie Sie sagen, dass Zigaretten auch Nikotin enthalten. Tabak ist aber explizit ausgenommen von den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, welches ein Bundesgesetz ist. (...)
Frage von Sonja R. • 21.12.2011
Antwort von Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 22.12.2011 (...) Sie schicken mir einen Link des E-Liquid-Handels und bezichtigen mich der Falschaussage. (...)
Frage von Heinz-Martin W. • 20.12.2011
Antwort von Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 21.12.2011 (...) Nikotinhaltige Liquids, die durch Verdampfen zur Inhalation bestimmt sind, unterliegen daher als Funktionsarzneimittel den arzneimittelrechtlichen Regelungen. Werden sie im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht oder werden sie mit industriellen Verfahren oder gewerblich hergestellt (§ 4 Abs. (...)
Frage von Paul B. • 20.12.2011
Antwort von Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 20.12.2011 (...) Tabakgenuss hat nachweislich erhebliche negative Wirkungen auf die Gesundheit. Aber derzeit sind Liquids ungeprüft auf dem Markt. Es ist oft unbekannt, welche Stoffe sie in welchen Mengen enthalten. (...)
Frage von Klaus W. • 20.12.2011
Antwort von Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 20.12.2011 (...) Zu Frage 1: Ich habe Liquids nicht diffamiert, sondern darauf hingewiesen, dass Liquids wie NikotLiquidster und Nikotinkaugummis unter das Arzneimittelgesetz (Bundesgesetz) fallen. Ihre Zulassung muss, wie z.B. bei Nikotinpflastern beantragt werden. (...)
Frage von Sonja R. • 19.12.2011
Antwort von Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 20.12.2011 (...) Tabak ist von diesen Bestimmungen im Arzneimittelgesetz ausgenommen, obwohl er ebenfalls Nikotin enthält. Wenn der Gesetzgeber für dieses Gesetz, das ist in diesem Fall der Bundestag, für Liquids die gleiche Ausnahmeregelung wie für Tabak verfügen würde, könnten sie auch wie Tabak vertrieben werden. (...)