
Anders als für Beziehende einer vollen Altersrente ist für Teilrentenbeziehende der Anspruch auf Krankengeld nicht ausgeschlossen
Anders als für Beziehende einer vollen Altersrente ist für Teilrentenbeziehende der Anspruch auf Krankengeld nicht ausgeschlossen
Die Gewährung eines pauschalen Zuschusses zu den Beiträgen zur Krankenversicherung, gleich ob gesetzlich oder privat, ist im hessischen Beihilferecht allerdings nicht vorgesehen. Die Einführung einer solchen „pauschalen Beihilfe“ würde sich für die meisten Beihilfeberechtigten als nachteilig erweisen.
Auch wenn die Fahrtwege ins nächste Krankenhaus, beispielsweise nach Kirchen oder Dierdorf, für manche Bürgerinnen und Bürger jetzt länger sind, bleibt die Versorgung insgesamt aufgrund der gut ausgestatteten umliegenden Kliniken der Region auf hohem Niveau gewährleistet
Ja, Sie haben völlig Recht: Die Personalsituation in vielen stationären psychiatrischen Einrichtungen ist schlecht, oft auch so schlecht, dass eine leitliniengetreue Behandlung nicht möglich ist.