Antwort 31.07.2026 von Katrin Staffler CSU
Trotz der neuen Regel bleiben abweichende Vereinbarungen in Tarifverträgen und Betrieben weiterhin möglich. An diesem Grundsatz ändern wir nichts.
Trotz der neuen Regel bleiben abweichende Vereinbarungen in Tarifverträgen und Betrieben weiterhin möglich. An diesem Grundsatz ändern wir nichts.
Ja, es gibt derzeit Überlegungen der schwarz-roten Koalition das IFG zu ändern und die Auskunftsansprüche einzuschränken. Die AfD lehnt die Einschränkungen des IFG ab und ich persönlich teile diesen Standpunkt vollumfänglich.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Ich setze mich in der SPD dafür ein, dass das IFG nicht ausgehöhlt wird: Der freie Informationszugang muss erhalten und Ausnahmen müssen eng begrenzt bleiben.