Frage von Immo B. • 13.07.2024

Antwort ausstehend von Carsten Schneider SPD
Deshalb haben wir die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Habeck-Akten“ beantragt.
Die AfD geht jurisitisch gegen alles vor, was erfolgversprechend ist.
Der „Rechenfehler“ im Gesetz besteht nun darin, dass in ihm bei der Betrachtung der Erfolgswertgleichheit nur der Fall betrachtet wird, dass der Idealanspruch einer Partei aufgerundet wird. Eine Abrundung des Idealanspruchs, also die Entwertung von Wählerstimmen, wird nicht mit einbezogen. Das führt zu teilweise starken Verzerrungen der Erfolgswertgleichheit.